
http://www.bauemotion.de/magazin/mietimmobilie-abschreibung-einer-immobilie/15003575/
Die jährliche Wertminderung (2% bzw 2,5%) einer vermieteten Immobilie kann man beim Finanzamt geltend machen, d.h. dass die Steuerlast gemindert wird. Die wird auch AfA genannt. Da gibt es aber zeitliche Grenzen. So weit ich weiß sind das 50 Jahre. Bei mir ist es so. Die Finanzämter wissen das besser.
